IRIS Baum - Baumkataster

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Verkehrssicherungspflicht

Die Aufgabenschwerpunkte der Grünämter bzw. -verwaltungen von Städten und Gemeinden haben sich in den letzten Jahren erheblich verändert. Insbesondere der Zwang zu personellen und finanziellen Einsparungen führt dazu, dass es den Verwaltungen nur noch möglich ist, den unabwendbaren Pflichtaufgaben nachzukommen. Eine solche Kernaufgabe ist die Baumkontrolle zur Umsetzung der Verkehrssicherungspflicht, der die öffentlich zugänglichen Wege, Straßen und Einrichtungen unterliegen.

Der Begriff „Verkehrssicherungspflicht“ findet sich in keiner gesetzlichen Bestimmung, sondern wird aus der allgemeinen Haftungsregelung nach § 823 Abs. 1 BGB abgeleitet: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“ (s. auch § 836)

Grundstücks-Eigentümer haften demnach ggf. für Sach- und Personenschäden, die beispielsweise durch herabstürzende Äste eines über ihr Grundstück hinausragenden Baums verursacht werden. Zur Wahrung der Verkehrssicherheit sind die Eigentümer daher verpflichtet, die Bäume regelmäßigen Kontrollen zu unterziehen und wenn nötig, Pflegemaßnahmen, wie z. B. die Beseitigung von Totholz, zu veranlassen. Insbesondere tragen die Städte und Gemeinden mit ihren umfangreichen Baumbeständen bei einer unzureichenden Wahrnehmung dieser Aufgabe das Risiko und im Schadensfall die Kosten.

IRIS-Baumkataster-Screen

FLL-Baumkontrollrichtlinie

Eine gesetzliche Regelung, wie die Baumkontrollen durchzuführen sind, gibt es nicht. Daher werden die Kontrollen in Städten und Gemeinden z. T. sehr unterschiedlich durchgeführt. Insbesondere die Kommunalversicherer sind aber an einem allgemeingültigen Regelwerk zur Baumkontrolle interessiert, an das sich die Kommunen verpflichtend zu halten haben, wenn Versicherungsschutz gegeben sein soll.

Bereits 2002 hat die Ständige Konferenz der Gartenamtsleiter beim Deutschen Städtetag (GALK-DST) die Initiative ergriffen, eine einheitliche Grundlage zur Verkehrssicherheitskontrolle der Bäume in den Kommunen zu schaffen. In Folge wurde die Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL) gebeten, eine Baumkontrollrichtlinie zu erarbeiten, die als „Richtlinie zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen“ 2004 veröffentlicht wurde. Die Publikationen der FLL spiegeln stets den Stand der Technik wieder und sind stets produktneutral. Da sie den DIN-Grundsätzen entsprechen, haben sie in der Fachwelt eine große Akzeptanz.

Die FLL-Baumkontrollrichtlinie informiert über rechtliche Grundlagen des Themas und gibt Empfehlungen zu Art und Umfang, Ablauf und Maßnahmen zur Baumkontrolle. Als Vorgabe zur Regelkontrolle enthält sie ein Musterkontrollblatt.

Auf Grundlage der FLL-Baumkontrollrichtlinie wurde im Jahr 2006 vom GALK-Arbeitskreis Stadtbäume und der Bundsarbeitsgemeinschaft Deutscher Kommunalversicherer (BADK) eine Musterdienstanweisung zur Baumkontrolle erarbeitet, die bei konsequenter Anwendung und Ausführung entsprechender Baumpflegemaßnahmen den Städten und Gemeinden umfassenden Versicherungsschutz bei allen Kommunalversicherern gewährleistet.

Baumkontrolle mit IRIS-Baumkataster

IRIS-Baumkataster - Bearbeitungsdialog

In der Praxis muss der Baumkontrolleur am Tag eine große Anzahl von Bäumen durch Inaugenscheinnahme vom Boden aus kontrollieren und innerhalb weniger Minuten mögliche Gefahren für die Verkehrssicherheit erkennen und entsprechende Maßnahmen festlegen. Neben der fachlichen Kompetenz, die durch die Ausbildung zum FLL-Zertifizierten Baumkontrolleur erfolgen kann, ist es wichtig, dass ihm ein Instrument zur Verfügung steht, das ihm an Ort und Stelle eine schnelle Dokumentation der Baumkontrolle jedes einzelnen Baumes ermöglicht. Diese Dokumentation ist hinsichtlich der Beweispflicht im Schadensfall von besonderer Bedeutung.

Mit dem IRIS-Baumkataster bietet die Widemann Systeme GmbH ein vollständig der FLL-Baumkontrollrichtlinie-konformes System zur Ersterfassung und zur Erfassung der Regelkontrollen. Die Benutzerdialoge von IRIS-Baumkataster sind für den Feldeinsatz mit einem Tablet-PC, also für die Bedienung mit einem Eingabestift, optimiert. Im Außendienst erfasste Daten werden im Anschluss durch einen intelligenten Datenaustausch über eine Netzwerkverbindung sicher auf den zentralen Server übertragen, so dass sie unmittelbar zur Auskunft und Analyse bereit stehen, um beispielsweise die notwendigen Pflegeaufträge anzuweisen. Parallel zu der Vor-Ort-Erfassung können auch bereits vorhandene Daten (z. B. Baumstandorte aus Straßenbestandsplänen) im Innendienst eingegeben werden. Alle erfassten Zustandsdaten sowie Pflegemaßnahmen bleiben im IRIS-Baumkataster gespeichert, so dass jederzeit die vollständige Baumhistorie abgerufen werden kann.

Das IRIS-Baumkataster deckt zusammen mit dem IRIS-Grünflächenkataster und dem IRIS-Spielgerätekataster den Aufgabenbereich zur Dokumentation von Kontrollen und ausgewiesenen Pflegemaßnahmen in der Grünverwaltung ab.

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